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Vollform

Fach-Sozialbetreuung Alten- und Behindertenarbeit

inklusive Pflegeassistenz

DUALE AUSBILDUNGSFORM

Theorie- und Praktikumsblöcke (jeweils 5-wöchig) wechseln sich während der Ausbildungsjahre ab.

THEORIESTUNDEN

Das Schuljahr beginnt Anfang September und dauert bis Ende Juni. Die Unterrichtsstunden finden in den Theorieblöcken von Montag bis Freitag ganztägig statt.

PRAKTIKUMSSTUNDEN

Die Praktika finden sowohl in Einrichtungen der Pflege und Betreuung alter Menschen, in verschiedenen Wohnformen und Arbeitsbereichen von Menschen mit Unterstützungsbedarf als auch im Krankenhaus statt.

Dauer

Fachabschluss: 2 Jahre

OPTION: Das Diplomjahr für die Behindertenarbeit kann am Standort Pinkafeld absolviert werden 

Abschluss

Fach-Sozialbetreuer_in für Behindertenarbeit (FSB-BA) und Altenarbeit (FSB-AA)

Pflegeassistent_in (PA)

Mögliche Zusatzqualifikation während der Fachausbildung: Demenzbegleitung

Berufsfelder

sind Spezialist_innen für die Arbeit mit alten Menschen und können auf deren individuelle Bedürfnisse eingehen sowie deren Ressourcen und Möglichkeiten erkennen und fördern. Sie verfügen sowohl über pflegerische Kompetenzen als auch ein umfangreiches Wissen über alterstypische Erkrankungen und häufig auftretende Herausforderungen im Alter (Demenz und andere Alterserkrankungen). Die Haltung in der Altenarbeit zeichnet sich dadurch aus, Menschen in ihrer Selbstbestimmung und sinnstiftenden Alltagsgestaltung zu unterstützen. FSB-AA arbeiten mit alten Menschen in deren häuslichem Umfeld, in Tageszentren, in Pflegeheimen oder Wohngruppen. Es werden sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen betreut.

Berufliche Kompetenzen:

  • Fokus auf bedürfnisorientierter Begleitung alter Menschen inAlltagssituationen.
  • Individuelle Planung und Durchführung von Aktivierungseinheiten
  • Integration der pflegerischen Handlungen (gemäß den gesetzlichenBestimmungen der Pflegeassistenz) in die geragogische Betreuung und Begleitung
  • Begleitung von Angehörigen und Laienhelfer_innen

sind Spezialist_innen für die Arbeit mit körperlich, mental und/oder intellektuell gehandicapten Menschen, wobei aktuelle Methoden und Erkenntnisse der Pädagogik, Förderung und Pflege zur Anwendung kommen. 

Sie üben ihre assistierenden, begleitenden und fördernden Tätigkeiten in den Lebensfeldern Bildung, Beschäftigung, Arbeit, Wohnen und Freizeit aus nach den Prinzipien der Inklusion, Selbstbestimmung und des Empowerments.

Berufliche Kompetenzen:

  • Konkrete Tätigkeiten und Maßnahmen der Begleitung, Betreuung, Anleitung, Förderung, Assistenz und Beratung von Menschen mit  Beeinträchtigung (auch mit höchstem Förderbedarf)
  • Anbieten zeitgemäßer Unterstützungsangebote nach den Grundsätzen der Lebensqualität, sozialen Teilhabe und Hilfe zur Selbsthilfe
  • Gestaltung personenzentrierter und entwicklungsorientierter Beziehung
  • Integration der pflegerischen Handlungen (gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Pflegeassistenz) in die pädagogische Betreuung und Begleitung

Die Pflegeassistenzberufe unterstützen diplomiertes Pflegepersonal sowie Ärzt_innen bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Sie sind zuständig für die Unterstützung in der Pflege sowie für die Mitarbeit bei Therapie und Diagnose. Die integrierte Pflegeassistenzqualifikation bietet die Möglichkeit, in Einrichtungen der Gesundheits- und Krankenpflege (Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenbetreuung, Rehabilitationseinrichtungen, Organisationen der Hauskrankenpflege, ärztlichen Ordinationen) tätig zu sein.

Berufliche Kompetenzen:

  • Haltung entsprechend den Grundsätzen der professionellen Pflege
  • Durchführen des Pflegeprozesses
  • Berufsadäquate Gestaltung von Beziehungen unter Beachtung der
    Kommunikationsregeln
  • Durchführen von Pflegeinterventionen entsprechend des Berufsbildes
  • Mitwirkung bei medizinisch-diagnostischen und -therapeutischen Aufgaben
  • Krankenbeobachtung
  • Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen
  • Prophylaktische Pflegemaßnahmen
  • Wartung, Reinigung und Desinfektion von Pflegebehelfen
  • Kooperation mit anderen im Feld tätigen Berufsgruppen und Angehörigen
  • Koordination und Organisation im Berufsalltag
  • Entwicklung und Sicherung von Qualität

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahmewerber/innen haben

  • das 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme vollendet, 
  • die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz*,
  • die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung (Ärztliches Zeugnis_Aufnahme),
  • die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit und
  • die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. B2) sowie
  • das Aufnahmeverfahren an der SOB erfolgreich absolviert. 

*In begründeten Einzelfällen kann vom Abschluss einer Schule bzw. Berufsausbildung abgesehen werden, wenn gewichtige Lebens- oder Berufserfahrungen im Hinblick auf den Sozialbetreuungsberuf belegt werden können. 

Anrechnungen

Studierende können von der Schulleitung von der Teilnahme an Pflichtgegenständen und Praktika befreit werden, wenn sie diese bereits in einer vorhergehenden Ausbildung absolviert haben oder entsprechende Kompetenzen nachweisen können.

Diesbezügliche Anträge sind zu Beginn des Schuljahres an die Direktion zu richten.

FINANZIELLES

  • Aufnahmegebühr: EUR 50,- 
  • monatliches Schulgeld: EUR 50,–
  • Fachprüfungsgebühr und Pflegeassistenzprüfungsgebühr: je EUR 20,–