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Berufsbegleitend

Diplom-Sozialbetreuung mit Schwerpunkt
Familienarbeit oder Behindertenarbeit

Inklusive Fachausbildung Behindertenarbeit & Pflegeassistenz

Theoriestrunden

Das Schuljahr beginnt Anfang September und dauert bis Ende Juni. Die Unterrichtsstunden/Theorieblöcke finden an jedem zweiten Wochenende, Freitag und Samstag statt. Dazu kommt eine Blockwoche pro Semester.

Praktikumsstunden

800 h während der ersten 4 Semester (Pflegeassistenz)

400 h während des 5. & 6. Semesters (Behinderten- und Familienarbeit)

600 h während des 7. & 8. Semesters (Familienarbeit oder Behindertenarbeit)

Dauer

Fachabschluss: 3 Jahre

Diplomniveau: 4 Jahre

Abschluss

nach 2 Jahren

Pflegeassistent_in

nach 3 Jahren

Fach-Sozialbetreuer_in Behindertenarbeit (FSB-BA)

Entscheidungsmöglichkeit zwischen dem Diplom in der Familienarbeit oder dem Diplom in der Behindertenarbeit

nach 4 Jahren

Diplom-Sozialbetreuer_in Familienarbeit (DSB-FA)   O D E R

Diplom-Sozialbetreuer_in für Behindertenarbeit (DSB-BA)

Die Diplomausbildung entspricht 120 ECTS.

Mögliche Zusatzqualifikation während der Fachausbildung: Sozialpsychiatrie

Berufsfelder

sind Spezialist_innen für die Arbeit mit körperlich, mental und/oder intellektuell gehandicapten Menschen, wobei aktuelle Methoden und Erkenntnisse der Pädagogik, Förderung und Pflege zur Anwendung kommen. 

Sie üben ihre assistierenden, begleitenden und fördernden Tätigkeiten in den Lebensfeldern Bildung, Beschäftigung, Arbeit, Wohnen und Freizeit aus nach den Prinzipien der Inklusion, Selbstbestimmung und des Empowerments.

Berufliche Kompetenzen:

  • Konkrete Tätigkeiten und Maßnahmen der Begleitung, Betreuung, Anleitung, Förderung, Assistenz und Beratung von Menschen mit  Beeinträchtigung (auch mit höchstem Förderbedarf)
  • Anbieten zeitgemäßer Unterstützungsangebote nach den Grundsätzen der Lebensqualität, sozialen Teilhabe und Hilfe zur Selbsthilfe
  • Gestaltung personenzentrierter und entwicklungsorientierter Beziehung
  • Integration der pflegerischen Handlungen (gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Pflegeassistenz) in die pädagogische Betreuung und Begleitung

Die Pflegeassistenzberufe unterstützen diplomiertes Pflegepersonal sowie Ärzt_innen bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Sie sind zuständig für die Unterstützung in der Pflege sowie für die Mitarbeit bei Therapie und Diagnose. Die integrierte Pflegeassistenzqualifikation bietet die Möglichkeit, in Einrichtungen der Gesundheits- und Krankenpflege (Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenbetreuung, Rehabilitationseinrichtungen, Organisationen der Hauskrankenpflege, ärztlichen Ordinationen) tätig zu sein.

Berufliche Kompetenzen:

  • Haltung entsprechend den Grundsätzen der professionellen Pflege
  • Durchführen des Pflegeprozesses
  • Berufsadäquate Gestaltung von Beziehungen unter Beachtung der
    Kommunikationsregeln
  • Durchführen von Pflegeinterventionen entsprechend des Berufsbildes
  • Mitwirkung bei medizinisch-diagnostischen und -therapeutischen Aufgaben
  • Krankenbeobachtung
  • Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen
  • Prophylaktische Pflegemaßnahmen
  • Wartung, Reinigung und Desinfektion von Pflegebehelfen
  • Kooperation mit anderen im Feld tätigen Berufsgruppen und Angehörigen
  • Koordination und Organisation im Berufsalltag
  • Entwicklung und Sicherung von Qualität

unterstützen die Betroffenen in Alltagsfragen (Haushaltsführung, Säuglingspflege, Kindererziehung, Lernhilfe etc.). DSB-F betreuen und fördern Minderjährige entsprechend ihrer Bedürfnisse und vermitteln bei Konflikten und Problemen. Darüber hinaus helfen sie, Krisen zu überwinden und neue Perspektiven zu schaffen.

Diplom-Sozialbetreuer_innen arbeiten:

einerseits im Rahmen von mobilen Diensten und üben ihre Tätigkeit im Privatbereich von Familien aus (Klassische Familienhilfe, Familienhilfe in der Kinder- und Jugendhilfe, Flexible Hilfe, …).

andererseits in familienähnlichen Lebensformen (stationär in Wohngemeinschaften und Wohngruppen)

Berufliche Kompetenzen:

  • Kenntnisse aus den Themenfeldern Sozialbetreuung, Sozialarbeit und sozialpädagogische
    Begleitung sowie Grundlagen der Psychologie
  • Zielgruppenvielfalt in Theorie und Praxis (Säuglinge bis Senioren; Einzel-, Familien- und
    Gruppenarbeit)
  • Beziehungsarbeit (Kommunikation, Krisenintervention, …)
  • Feinfühliger Umgang mit Säuglingen, inkl. Säuglingspflege
  • Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie
  • Kreative, sportliche und erlebnisorientierte Freizeitgestaltung
  • Gesundheitsprävention
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen des Sozialbereichs

Anmerkung: Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern finden Absolvent_innen unterschiedliche Anstellungsmöglichkeiten vor.

arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich mit Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie entwickeln Konzepte und Projekte und setzen diese in der Praxis um, sie leiten Teams an und gestalten den Ausbau des Betreuungsangebotes der eigenen Organisation.

Berufliche Kompetenzen:

  • Präzise Umsetzung der Leitideen der Behindertenarbeit
  • Anwendung maßgeschneiderter Arbeitskonzepte und Methoden
  • Erstellung von Förderplänen, Betreuungskonzepten, Entwicklungsberichten und Verlaufsdokumentationen
  • Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeiter_innen und Praktikant_innen
  • Beratung und Begleitung von Angehörigen

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahmewerber/innen haben

  • das 19. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme vollendet, 
  • die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz*,
  • die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung (Ärztliches Zeugnis_Aufnahme),
  • die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit und
  • die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. B2) sowie 
  • das Aufnahmeverfahren an der SOB erfolgreich absolviert.  

*In begründeten Einzelfällen kann vom Abschluss einer Schule bzw. Berufsausbildung abgesehen werden, wenn gewichtige Lebens- oder Berufserfahrungen im Hinblick auf den Sozialbetreuungsberuf belegt werden können.  

Anrechnungen

Studierende können von der Schulleitung von der Teilnahme an Pflichtgegenständen und Praktika befreit werden, wenn sie diese bereits in einer vorhergehenden Ausbildung absolviert haben oder entsprechende Kompetenzen nachweisen können.
Diesbezügliche Anträge sind zu Beginn des Schuljahres an die Direktion zu richten.

Finanzielles

  • Aufnahmegebühr: EUR 50,- 
  • monatliches Schulgeld: EUR 50,–
  • Fachprüfungsgebühr und Pflegeassistenzprüfungsgebühr: je EUR 20,–
  • Diplomprüfungsgebühr: EUR 100,–